Liegeplatzvergabe

Jedes ordentliche Mitglied des ASVW hat das Recht, einen Antrag auf einen Liegeplatz für sein Boot zu stellen. Die Anzahl der Vereinsliegeplätze ist jedoch begrenzt. Das Vergabeverfahren und die Pflichten des Liegeplatzinhabers sind in der Liegeplatzordnung (Fassung vom November 2011) geregelt.

Liegeplatzordnung [.pdf Stand 2011]
Liegeplatzantrag