Beitragsordnung
Der Beitrag wird zum 31.1. des laufenden Jahres bzw. mit Aufnahme in den ASVW mittels Bankeinzugsverfahren eingezogen. Es wird grundsätzlich ein voller Jahresbeitrag erhoben. Im Aufnahmejahr wird zusätzlich zum Beitrag eine Aufnahmegebühr fällig. Bei Neuaufnahme ist ein ausgefüllter Aufnahmeantrag an den Vorstand einzureichen. Aus versicherungstechnischen Gründen ist auch für Kinder ein Aufnahmeantrag erforderlich. Bei Austritten vor dem 31.12. des laufenden Jahres erfolgt keine Rückvergütung des Beitrages.
Kontoverbindung
Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE62 1305 0000 0201 0411 46
BIC: NOLADE21ROS
Beitragshöhe und die Aufnahmegebühr
Die Beitragshöhe und die Aufnahmegebühr richtet sich nach dem jeweiligen Status des Mitgliedes und beträgt für:
Status | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr |
Erwerbstätige | 160,- € | 1 x Beitrag (2022 & 2023: keine) |
Familienbeitrag (Ehepartner o.ä., Kinder) | 300,- € | 1 x Beitrag (2022 & 2023: keine) |
Lehrlinge, Studenten, Arbeitslos | 60,- € | 1 x Beitrag (2022 & 2023: keine) |
Rentner | 80,- € | 1 x Beitrag (2022 & 2023: keine) |
Schüler, ALG II – Empfänger | 30,- € | keine |
Kinder bis 14 Jahre | 5,- € | keine |
Schulsport / Segeln, z.B. Ecolea |
60,- € | keine |
- Die Familie umfasst grundsätzlich die Ehepartner/Lebenspartner eines Vereinsmitgliedes unabhängig von einer Unterhaltspflicht sowie die Kinder des Vereinsmitgliedes, soweit für diese Kindergeld bezogen werden kann (bis 18.Lj. bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung ,max. bis 26. Lebensjahr., Vorlage der aktuellen Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung)
-
Als Student gilt jeder immatrikulierte Student bis zum 30. Lebensjahr oder darüber hinaus, solange noch BAFÖG bezogen wird (selbstständige Vorlage der aktuellen Studienbescheinigung).
- Als Auszubildender gilt jedes in einer beruflichen Ausbildung befindliche Mitglied (selbstständige Vorlage der Ausbildungsbescheinigung).
- Als Arbeitsloser gilt jeder Bezieher von Arbeitslosengeld (Vorlage einer Arbeitsamtbescheinigung)
Mahngebühren
Hat das Mitglied seinen Beitrag nicht bis zum 31.1. d. J. entrichtet oder liegt ein entsprechender Nachweis für die Ermäßigung nicht vor, fallen folgende zusätzliche Mitgliedsbeiträge an:
Beitrag offen | Mahngebühr |
1.2. – 31.3. | 10,- € |
1.4. – 31.5. | 30,- € |
1.6. – 30.6. | 40,- € |
Ausschluss säumiger Mitglieder
Bei einem Zahlungsverzug nach dem 31.5. oder einer Zahlungsverweigerung ist der Vorstand durch Beschluß berechtigt, das Mitglied mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszuschließen. Ungeachtet dessen bleibt die Pflicht zur Beitragszahlung (inkl. des zusätzlichen Beitrages) bestehen.